Gefahrgutverpackungen aus Wellpappe
Die RHV-Gefahrgut-Verpackungen aus Wellpappe sind für den Versand gefährlicher Güter zugelassen
sowohl für den See-, Luft-, Eisenbahn- und Straßenverkehr, sofern das zu versendende Gut in einer 4G/4GV -Verpackung verschickt werden darf.
Sie sind zugelassen für die Verpackungsgruppen: I(X), II(Y) oder III(Z).